Entsorgung + Mulden Geschäftskunden
«Sinnvoll entsorgen zu fairen Preisen»
Die REWAG Entsorgung AG hat sich als oberstes Ziel gesetzt, Materialien sorgfältig und umweltschonend weiterzube- resp. verarbeiten.
Die REWAG Entsorgung AG verarbeitet pro Jahr mehrere tausend Tonnen Abfall an allen Ihren Standorten. Das angelieferte Material wird vor Ort sortiert und in sinnvollen Gebindegrössen für den Weitertransport bereitgestellt. Sperrgut wird mit modernsten Schredderanlagen fachgerecht zerkleinert. Wertstoffe werden dabei aussortiert.
Die Sortierung erfolgt von Hand.
Nur Handarbeit führt zu einer hohen Recyclingquote. So ist gewährleistet, dass möglichst sämtliche Wertstoffe in den Materialkreislauf zurückgeführt werden können.
Reststoffe - und nur die - werden per Bahn in die KVA Basel geliefert. Mit der anfallenden Wärme bei der Verbrennung wird Strom und Wärme für Basler Haushalte produziert.
Entsorgungskonzept
für Ihren Betrieb
Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Entsorgungskonzept zu fairen Preisen.
Gemeindeabfall
Hauskehricht
Zusammen mit unseren Partnern führen wir den Hauskehricht des unteren Fricktals und des oberen Baselbiets per Bahn in die Kehrichtverbrennungsanlage Basel. Durch diesen Bahntransport fördern wir den Schienenverkehr und schauen zu unserer Umwelt, da der Strassenverkehr minimiert wird.
Entsorgungskonzept
für Anlässe
Die REWAG Entsorgung AG hat sich darauf spezialisiert, Entsorgungskonzepte für Grossanlässe/Festivitäten auszuarbeiten. In Zusammenarbeit mit Organisator, Behörden und weiteren Partnern erarbeiten wir gemeinsam auf den Anlass zugeschnittene Entsorgungskonzepte. So steht das Fest im Vordergrund und nicht der Abfall!
Was kann alles bei uns entsorgt werden?
Annahmebedingungen
- Der Anlieferer ist dafür verantwortlich, dass nur zugelassene Materialien abgeladen werden. Alle angelieferten Materialien werden kontrolliert.
- Der Anlieferer haftet für alle durch das Abladen nicht erlaubter Materialien entstehenden direkten und indirekten Kosten.
- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
- Bei Verstössen gegen die Annahmebedingungen müssen die jeweiligen Behörden informiert werden.
- Für Schäden an Fahrzeugen oder Transportmitteln, welche auf dem Betriebsareal entstehen, wird keine Haftung übernommen.